17.11.2009
Ab 1. Januar 2010 haften Auftraggeber dafür, dass ihre Nachunternehmer die norwegischen Mindestlohnbedingungen einhalten. Arbeitnehmer der Nachunternehmer können ihre Mindestlohnansprüche sowohl gegen den Nachunternehmer als auch gegen den Auftraggeber geltend machen, wenn die gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen nicht eingehalten werden. Derzeitige Mindeststundenlöhne:| Fachkräfte |
141,75 NOK |
| Ungelernte mit Branchenerfahrung |
132,50 NOK |
| Ungelernte ohne Branchenerfahrung |
127,50 NOK |
| Unter 18-Jährige |
85,00 NOK |