08.12.2011
Ab dem 1. Januar wird es leichter, Feuchträume umzubauen. Wenn sich der Umbau nicht auf das Eigentum eines Nachbarn auswirkt, muss man nicht länger bei der Kommune eine Zulassung beantragen, erklärt die Kommunalministerin Liv Signe Navarsete von der norwegischen Zentrumspartei.Seit dem Sommer 2010 musste man bei der Kommune eine Zulassung beantragen, um Feuchträume bauen oder umbauen zu können. Diese Antragspflicht hatte eine umfassende Bürokratie in vielen Kommunen zufolge und in einigen Fällen forderten die Kommunen vier bis fünf Genehmigungen für eine gewöhnliche Arbeit in Feuchträumen.
Am Freitag teilte die Kommunal- und Regionalministerin Liv Signe Navarsete mit, dass sich die Bauvorschriften nun ändern sollen.
"Feuchtigkeit macht einen wesentlichen Teil der Gebäudeschäden aus. Auf der anderen Seite gab es auch viel Bürokratie in Zusammenhang mit der Beantragung einer Bauzulassung. Wir beseitigen die Antragspflicht, um es für die Bevölkerung einfacher zu machen. Jedoch gelten die Bauanforderungen zur Qualität natürlich weiterhin, " sagte Navarsete in einer Pressemitteilung.
Wenn die Antragspflicht entfällt, muss der Eigentümer selbst die privatrechtliche Verantwortung für die Arbeiten übernehmen und auch selbst die Qualität vertraglich gewährleisten. Die Unternehmen bekommen keine Eigenverantwortung gegenüber der Kommune und der Eigentümer kann die Kommune nicht darum bitten, die Aufsicht und Kontrolle für diese Unternehmen durchzuführen. Man kann auch kein Abnahmezeugnis für die Arbeit mehr bekommen.
Die neuen Regelungen gelten nur, wenn man den Feuerschutz nicht durchbricht. Man muss weiterhin einen Antrag stellen, wenn man für die Platzierung neuer Abflüsse und Rohre physische Durchbrüche durch Wand, Boden oder Dach des Nachbarn vornehmen muss.
Quelle: www.bygg.no